Auf die Rechtsbeschwerde der Klägerin wird der Beschluss des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 19. Dezember 2019 aufgehoben.
Das Ablehnungsgesuch gegen den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht S. wird für begründet erklärt.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt bis 470.000 €.
I.
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