Klage des atypisch stillen Gesellschafters; Beiladung des Konkursverwalters des Inhabers des Handelsgeschäfts
BFH, Beschluss vom 05.07.2002 - Aktenzeichen IV B 72/02
DRsp Nr. 2002/18524
Klage des atypisch stillen Gesellschafters; Beiladung des Konkursverwalters des Inhabers des Handelsgeschäfts
Klage ein atypisch stiller Gesellschafter gegen einen negativen Gewinnfeststellungsbescheid, muss der Inhaber des Handelsgeschäfts notwendig beigeladen werden. Ist letzterer in Konkurs, muss der Konkursverwalter nach § 60 Abs. 3FGO notwendig beigeladen werden.