I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 31. Mai 2023 - 4 Ca 121 öD/23 - wird unter Klarstellung des Urteilstenors zurückgewiesen:
1.Es wird festgestellt, dass die Weisung der Beklagten gegenüber dem Kläger vom 12. Oktober 2022 rechtswidrig und somit rechtsunwirksam ist.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
II. Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Herausnahme des Klägers aus der auf einer Dienstvereinbarung basierenden Gleitzeitregelung durch Schreiben der Beklagten vom 12. Oktober 2022.
Die Beklagte betreibt als Anstalt öffentlichen Rechts ein Klinikum u.a. am Standort L....
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