Klage eines Großhandels für Friseurbedarf und kosmetische Erzeugnisse wegen des Nachweises der umsatzsteuerlichen Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen
FG Hessen, Urteil vom 12.04.2022 - Aktenzeichen 6 K 805/21
DRsp Nr. 2023/14542
Klage eines Großhandels für Friseurbedarf und kosmetische Erzeugnisse wegen des Nachweises der umsatzsteuerlichen Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.