Die Berufung wird zurückgewiesen.
II.Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v.H. des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
1. Der Kläger möchte erreichen, dass die beklagte Versorgungsanstalt der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (Versorgungsanstalt) die von ihm bis zur Schließung der Zusatzversorgung gezahlten Beiträge nicht nur zur Hälfte erstattet, sondern eine darüber hinausgehende Beitragserstattung leistet.
Der am ... ... 1973 geborene Kläger wurde mit Wirkung vom 1. Mai 2010 erstmals als Bezirksschornsteinfegermeister für einen bestimmten Kehrbezirk bestellt.
1. 2.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|