FG Münster, vom 31.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 59/06
Klage gegen die Höhe von Schätzungen der Besteuerungsgrundlage trotz fehlender Mitwirkung des Steuerpflichtigen; Geltendmachung einer rechtlichen und tatsächlichen Erörterung der Streitsache im Verfahren der Nichtzulassunsgbeschwerde trotz fehlender Rüge in der mündlichen Verhandlung; Fehlerhafte Besetzung des Gerichts durch Mitwirkung ehemaliger Finanzbeamter
BFH, Beschluss vom 26.02.2010 - Aktenzeichen VIII B 17/08
DRsp Nr. 2010/7429
Klage gegen die Höhe von Schätzungen der Besteuerungsgrundlage trotz fehlender Mitwirkung des Steuerpflichtigen; Geltendmachung einer rechtlichen und tatsächlichen Erörterung der Streitsache im Verfahren der Nichtzulassunsgbeschwerde trotz fehlender Rüge in der mündlichen Verhandlung; Fehlerhafte Besetzung des Gerichts durch Mitwirkung ehemaliger Finanzbeamter
1. NV: Die Grenzen der Zumutbarkeit eines an den Steuerpflichtigen gerichteten Mitwirkungsverlangens sind einzelfallbezogen zu prüfen.2. NV: Die Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen berührt grundsätzlich nicht die Pflicht des Steuerpflichtigen, Steuererklärungen abzugeben; bei Nichterfüllung der Erklärungspflicht darf das FA auch in diesem Fall die Besteuerungsgrundlagen schätzen.3. NV: Einem Urteil fehlen nicht deshalb die Gründe, weil die Begründung nicht den Erwartungen eines Beteiligten entspricht oder lückenhaft, rechtsfehlerhaft oder nicht überzeugend ist.4. NV: Die Ausschöpfung von Aktenmaterial zur Sachverhaltsaufklärung schafft keine neuen, vom angefochtenen Verwaltungsakt nicht erfassten Lebenssachverhalte, die bei der Entscheidung des Gerichts unberücksichtigt bleiben müssten.