FG Köln, vom 22.02.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 7501/96
Klage gegen die Übertragung des Kinderfreibetrags: notwendige Beiladung des anderen Elternteils
BFH, Beschluss vom 11.05.2005 - Aktenzeichen VI R 38/02
DRsp Nr. 2005/10054
Klage gegen die Übertragung des Kinderfreibetrags: notwendige Beiladung des anderen Elternteils
»Erhebt der im Einspruchsverfahren hinzugezogene Elternteil Klage gegen die Übertragung des eigenen Kinderfreibetrags auf den anderen Elternteil, so ist dieser andere Elternteil notwendig beizuladen (Abgrenzung zum BFH-Beschluss vom 4. Juli 2001 VI B 301/98, BFHE 195, 50, BStBl II 2001, 729).«