Die Klägerin ist nach eigenen Angaben über 23 Jahre als Betriebsberaterin tätig. Seit 02.01.1999 hatte sie eine "Betriebsberatung" im Bereich des Landratsamts 1 angemeldet. Mit Bescheid vom 15.01.2004 untersagte das Landratsamt 1 der Klägerin die Ausübung des angemeldeten Gewerbes sowie jede andere selbständige gewerbliche Tätigkeit ganz und auf Dauer und ordnete den sofortigen Vollzug an.
Den hiergegen gerichteten Antrag gem. §
Das Verwaltungsgericht begründete die Abweisung im Wesentlichen mit den hohen Steuerrückständen der Klägerin von über 100.000 EUR, woraus es deren gewerberechtliche Unzuverlässigkeit ableitete. Außerdem habe sie die Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2001 und 2002 sowie die Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate Januar bis Dezember 2001 und die Lohnsteueranmeldungen für das zweite Vierteljahr 2003 nicht eingereicht.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|