Der Bescheid über die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung vom 23. Januar 2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14. März 2017 wird aufgehoben, soweit darin die Kindergeldfestsetzung für die Monate März 2014 bis Juni 2015 aufgehoben wurde.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. 4.
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