FG Düsseldorf - Urteil vom 10.03.2022
9 K 299/21 H
Normen:
EStG § 50 a;

Klage gegen einen Haftungsbescheid wegen Steuerschulden

FG Düsseldorf, Urteil vom 10.03.2022 - Aktenzeichen 9 K 299/21 H

DRsp Nr. 2024/4275

Klage gegen einen Haftungsbescheid wegen Steuerschulden

Tenor

Der Haftungsbescheid vom 27.12.2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26.1.2021 wird dahingehend geändert, dass die Haftungssumme auf 18.068,86 Euro herabgesetzt wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 63 % und der Beklagte zu 37 %.

Normenkette:

EStG § 50 a;

Tatbestand

Die Klägerin wendet sich mit der am 12.2.2021 erhobenen Klage gegen den Haftungsbescheid vom 27.12.2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26.1.2021.

Die Klägerin wird für Steuerschulden der G. GmbH (im folgenden: G. GmbH) für die Jahre 2004 bis 2008 in Höhe der zuletzt durch die Einspruchsentscheidung festgesetzten Haftungssumme von 29.473,41 Euro in Anspruch genommen. Die Haftungssumme in dem ursprünglichen Haftungsbescheid lautete auf 384.063,00 Euro. Die Haftung der Klägerin betrifft Haftungsschulden der G. GmbH gem. § 50 a EStG. Die Inanspruchnahme der Klägerin wird auf § 69 und § 71 der Abgabenordnung (AO) gestützt.