FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 26.03.2019
4 K 187/18
Normen:
EStG § 10 d;
Fundstellen:
DStRE 2019, 1002

Klage; objektives Nettoprinzip; subjektives Nettoprinzip; Verfassungsmäßigkeit; Verlustfeststellung; Zulässigkeit

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.03.2019 - Aktenzeichen 4 K 187/18

DRsp Nr. 2019/7953

Klage; objektives Nettoprinzip; subjektives Nettoprinzip; Verfassungsmäßigkeit; Verlustfeststellung; Zulässigkeit

Stichwort: Zur Zulässigkeit einer Klage gegen einen "Nullbescheid", wenn eine Veränderung von Besteuerungsgrundlagen begehrt wird, welche - aus Sicht des Klägers - Relevanz für die nachfolgende Verlustfeststellung haben; Ausführungen zur Verfassungsmäßigkeit von § 10d EStG.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 10 d;

Tatbestand

Die Kläger wenden sich gegen die Einkommensteuerbescheide 2015, 2016 einerseits, sowie gegen die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags nach § 10d Abs. 4 EStG für den 31. Dezember 2015 andererseits.