BFH - Urteil vom 23.02.2000
VIII R 66/98
Normen:
EStG §§ 15a, 16, 34; FGO § 48 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 977

Klagebefugnis; Ausgleich von Gesellschaftsverlusten mit Sonderbetriebsgewinnen

BFH, Urteil vom 23.02.2000 - Aktenzeichen VIII R 66/98

DRsp Nr. 2000/4622

Klagebefugnis; Ausgleich von Gesellschaftsverlusten mit Sonderbetriebsgewinnen

1. Die Rechtsverletzung, die in einem vorrangigen Ausgleich von Gesellschaftsverlusten mit Sonderbetriebsgewinnen und in der Ablehnung des Ausgleichs der Verluste mit nichttarifbegünstigten Einkünften des Gesellschafters einer KG liegen könnte, kann nach Vollbeendigung der KG nur der betroffene Gesellschafter geltend machen. 2. Von der Vollbeendigung der KG ist nach deren Abwicklung und Löschung im Handelsregister auszugehen.

Normenkette:

EStG §§ 15a, 16, 34; FGO § 48 ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH i.L., ist die ehemalige persönlich haftende Gesellschafterin (ohne Einlage) einer 1992 im Handelsregister gelöschten GmbH & Co. KG. Der Beigeladene S. war der einzige Kommanditist. Der Betrieb der KG war bereits 1991 --dem Streitjahr-- eingestellt und abgewickelt, das Anlagevermögen mit einem Verlust von 15 103 DM veräußert worden.