Mit der Klage wendet sich der Kläger gegen Umsatzsteuerbescheide für 1996 bis 1998, die sich gegen die F und B GbR richten. Der Beklagte betrachtet den Kläger, Herrn F, ebenso wie Herrn B als Gesellschafter dieser Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Auf Grund gemeinsamer Tätigkeiten hat der Beklagte die Umsätze mangels anderer Vereinbarungen im Rahmen der Gesellschaft erfasst.
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