Klagebefugnis der Gemeinden im Zerlegungsverfahren
BFH, Urteil vom 20.04.1999 - Aktenzeichen VIII R 13/97
DRsp Nr. 1999/8450
Klagebefugnis der Gemeinden im Zerlegungsverfahren
»1. Eine Gemeinde kann im Gewerbesteuer-Zerlegungsverfahren auch dann in ihren Rechten betroffen sein, wenn sich ihr Zerlegungsanteil infolge eines geänderten Gewerbesteuer-Meßbescheids erhöht. Ihre Klagebefugnis ist jedoch auf den Erhöhungsbetrag beschränkt.2. Die Bestandskraft des Zerlegungs-Erstbescheids erstreckt sich nicht auf den in diesem Bescheid angewendeten Zerlegungsmaßstab; sie umfaßt den in diesem Bescheid festgestellten Zerlegungsanteil nur nach seinem Betrag. Hinsichtlich des Erhöhungsbetrags können auch bei einer Änderung des Gewerbesteuer-Meßbetrags nach § 175 Abs. 1 Nr. 1AO 1977 alle materiell-rechtlichen Fehler des Bescheids zugunsten wie zuungunsten der Gemeinden berichtigt werden (Fortführung des Senatsurteils vom 24. März 1992 VIII R 33/90, BFHE 168, 350, BStBl II 1992, 869).3. Eine Einigung der Gemeinden mit dem Steuerschuldner über die Zerlegung des Gewerbesteuer-Meßbetrags nach § 32 Abs. 2GewStG gilt im Zweifel nur für den jeweiligen Erhebungszeitraum.«