Die Beteiligten streiten darum, ob der Kläger klagebefugt bzw. aktivlegitimiert ist und ob die Beklagte zu Recht die Kostenerstattung gemäß § 77 Einkommensteuergesetz (EStG) abgelehnt hat.
Der Kläger ist Rechtsanwalt und hatte Frau B, geschiedene S, in einem Verfahren bei der beklagten Familienkasse (im Folgenden: Beklagte) wegen Aufhebung der Kindergeldfestsetzung betreffend ihrer am 15. November 1989 geborenen Tochter J vertreten.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zu Grunde:
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