Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 18. Januar 2018 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Kläger ist Insolvenzverwalter in dem am 1. April 2014 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der beklagten Kommanditgesellschaft auf Aktien.
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