BFH - Urteil vom 14.10.2002
VIII R 70/98
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 ; FGO § 57 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 742
DStRE 2003, 917

Klagebefugnis einer KG; gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen

BFH, Urteil vom 14.10.2002 - Aktenzeichen VIII R 70/98

DRsp Nr. 2003/5712

Klagebefugnis einer KG; gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen

1. War eine KG bereits vor Klageerhebung voll beendet, hat sie für eine Klage gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid keine Klagebefugnis mehr.2. Auch bei der Veräußerung von weniger als vier Objekten können die besonderen Verhältnisse des Einzelfalles den Schluss auf einen die private Vermögensverwaltung überschreitenden gewerblichen Grundstückshandel zulassen.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 ; FGO § 57 ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) --die A-KG (KG)-- wurde am ... März 1992 gegründet. An ihr war als Komplementärin Frau A (Einlage 99 000 DM) sowie als Kommanditistin Frau B (Einlage 1 000 DM) beteiligt. Gegenstand des Unternehmens war der Erwerb von Grundstücken, die Errichtung von Gebäuden und deren Verwaltung (§ 2 des Gesellschaftsvertrags).