I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarb 1991 50 v.H. der Aktien der X-AG (AG). Die anderen Aktien an der AG erwarb der vom Finanzgericht (FG) Beigeladene P. Der Kaufpreis für die Aktien betrug 4 056 000 DM. Die 1990 nach liechtensteinischem Recht gegründete AG hatte ihren förmlichen Sitz in Liechtenstein, ihren tatsächlichen Verwaltungssitz aber im Inland. Alleiniger Gesellschafter der AG war zunächst H, der die AG ausschließlich zum Zwecke des Erwerbs und der Weiterveräußerung bestimmter Grundstücke im Inland gegründet hatte. Die Grundstücke erwarb die AG noch im Jahre ihrer Gründung zu einem Kaufpreis von 3 Mio. DM. Sie wurde als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|