BFH vom 24.04.1997
IV R 20/96

Klagebefugnis hinsichtlich des verrechenbaren Verlusts

BFH, vom 24.04.1997 - Aktenzeichen IV R 20/96

DRsp Nr. 1998/1306

Klagebefugnis hinsichtlich des verrechenbaren Verlusts

1. In dem Verfahren über die gesonderte Feststellung des verrechenbaren Verlusts nach § 15 a Abs. 4 EStG ist neben dem betroffenen Kommanditisten auch die KG als solche klagebefugt. 2. Ist die vom Kommanditisten selbst erhobene Klage unzulässig, ist er im zulässigen Klageverfahren der KG notwendig beizuladen.

Für die Praxis:

Die notwendige Beiladung des Kommanditisten ist erforderlich, weil er an dem streitigen Rechtsverhältnis derart beteiligt ist, daß die Entscheidung über den gesondert festzustellenden verrechenbaren Verlust nach § 15 a Abs. 4 EStG auch ihm gegenüber nur einheitlich ergehen kann (§ 60 Abs. 3 FGO).