FG Bremen - Gerichtsbescheid vom 14.06.2019
2 K 13/19 (3)
Normen:
FGO § 40 Abs. 2;
Fundstellen:
ZInsO 2019, 2120

Klagebefugnis im Hinblick auf einen Umsatzsteuerbescheid; Geltendmachung der Verletzung eines subjektiv-öffentlichen Rechts

FG Bremen, Gerichtsbescheid vom 14.06.2019 - Aktenzeichen 2 K 13/19 (3)

DRsp Nr. 2019/13245

Klagebefugnis im Hinblick auf einen Umsatzsteuerbescheid; Geltendmachung der Verletzung eines subjektiv-öffentlichen Rechts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Normenkette:

FGO § 40 Abs. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über gegenüber der ...GmbH ergangene Umsatzsteuervorauszahlungsbescheide.

Die Klägerin ist seit dem ...2014 als Geschäftsführerin der GmbH im Handelsregister eingetragen.

Gegenüber der GmbH ergingen im Wege der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen Umsatzsteuervorauszahlungsbescheide am ...2015 für die Monate Juni und Juli 2014, am ...2015 für die Monate August, September, Oktober, November und Dezember 2014, am ...2015 für den Monat Januar 2015, am ...2015 für den Monat Februar 2015 und am ...2015 für den Monat März 2015.

Am ...2015 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH eröffnet. Die mit den o.g. Steuerbescheiden festgesetzten Steuerforderungen wurden durch den Insolvenzverwalter als Insolvenzforderungen zur Insolvenztabelle anerkannt.