1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
Strittig ist die Besteuerung geschätzter Kapitaleinkünfte einer Erbengemeinschaft.
Die "Grundstücksgemeinschaft" XXX, YYY und ZZZ beruht auf einer nicht auseinandergesetzten Erbengemeinschaft. In der Feststellungserklärung 1998 gab sie an, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu haben.
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