FG Berlin-Brandenburg - Gerichtsbescheid vom 02.05.2019
7 K 7019/19
Normen:
FGO § 47 Abs. 1 S. 1;

Klageerhebung innerhalb der Klagefrist in der gesetzlich vorgeschriebenen Form i.R.d. Festsetzung von Kindergeld

FG Berlin-Brandenburg, Gerichtsbescheid vom 02.05.2019 - Aktenzeichen 7 K 7019/19

DRsp Nr. 2019/9469

Klageerhebung innerhalb der Klagefrist in der gesetzlich vorgeschriebenen Form i.R.d. Festsetzung von Kindergeld

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Normenkette:

FGO § 47 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Mit Bescheid vom 19.09.2018 lehnte die Beklagte einen Antrag der Klägerin auf Festsetzung von Kindergeld für ihren am 10.01.1099 geborenen Sohn B... für den Zeitraum von Januar 2013 bis Dezember 2015 ab und führte zur Begründung aus, die Klägerin erfülle nicht die Voraussetzungen von § 62 Abs. 1 Einkommensteuergesetz - EStG -. Den am 22.10.2018 eingegangenen Einspruch der Klägerin vom 18.10.2018 wies die Beklagte mit Einspruchsentscheidung vom 02.11.2018 als unbegründet zurück und stützte auch dies auf das Fehlen der Voraussetzungen von § 62 Abs. 1 EStG.

Als Anhang einer bei der Beklagten am 28.11.2018 eingegangenen einfachen Email hat die Klägerin eine pdf-Datei übersandt, welche die Ablichtung eines von ihr unterschriebenen Schreibens vom 28.11.2018 enthielt, in dem es hieß: "hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich gegen die Einspruchsentscheidung vom 02.11.2018 Widerspruch einlege. Bitte berücksichtigen den Nachweis der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht".