I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 14.09.2019 -
II. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat die Klägerin zu 33 % und der Beklagte zu 67 % zu tragen.
Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz hat die Klägerin zu 68 % und der Beklagte zu 32 % zu tragen. Die durch die Nebenintervention verursachten Kosten hat die Klägerin zu 14 % zu tragen. Im Übrigen hat sie der Nebenintervenient selbst zu tragen.
III. Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.
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