FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 10.04.2002 2 K 651/00
Normen:
AO (1977) § 122 Abs. 2 Nr. 1 ; FGO § 47 Abs. 1 S. 1 ;
Klagefrist; Erschütterung der Zugangsvermutung nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO
FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10.04.2002 - Aktenzeichen 2 K 651/00
DRsp Nr. 2002/18217
Klagefrist; Erschütterung der Zugangsvermutung nach § 122 Abs. 2 Nr. 1AO
Die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1AO kann nicht durch die bloße Mutmaßung des steuerlichen Beraters der Steuerpflichtigen widerlegt werden, die Einspruchsentscheidung erst nach Ablauf des dritten auf den Tag der Aufgabe zur Post folgenden Tages erhalten zu haben. Kann der Steuerberater seine Behauptung schon nicht anhand eines Posteingangsbuchs oder eines Posteingangsvermerks auf dem Verwaltungsakt belegen, so hat er seine Vermutung zumindest durch eine nachvollziehbare Darlegung des Geschehensablaufs zu untermauern.
Normenkette:
AO (1977) § 122 Abs. 2 Nr. 1 ; FGO § 47 Abs. 1 S. 1 ;
Tatbestand:
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