Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
3.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist der Umfang des Auskunftsrechts nach Art. 15 Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der
Der Kläger ist bei dem beklagten Finanzamt steuerlich erfasst (StNr. x).
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