Streitig ist die Höhe des Aufgabeverlustes, den der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) im Jahre 1988 als Kommanditist der E-KG (KG) erlitten hat.
Der Kläger war als Kommanditist an der KG beteiligt. Die übrigen Kommanditanteile hielt seine Ehefrau. Im Jahre 1988 wurde die Liquidation der KG beschlossen. Zur Liquidatorin wurde die Ehefrau bestellt. Am 18. Februar 1999 wurde die Löschung der KG ins Handelsregister eingetragen.
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