Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist Steuerberater und war in den Streitjahren (1995 und 1996) an zwei Steuerberatungsgesellschaften als Mitunternehmer beteiligt.
Zwischen dem Kläger und dem Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) bestand Streit über die Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben. Dieser Streit führte nicht nur zu Verfahren vor dem Finanzgericht (FG) wegen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung für die Streitjahre, sondern auch zu Verfahren wegen der jeweiligen Einkommensteuerbescheide, die als Folgebescheide auf den Gewinnfeststellungsbescheiden basierten. In den mündlichen Verhandlungen vom 1. Dezember 2000 erklärte der Kläger im Beisein seines Prozessbevollmächtigten auf Anregung des Senatsvorsitzenden, er nehme die Klagen in den jeweiligen Einkommensteuersachen zurück.
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