BFH, Beschluß vom 07.01.2000 - Aktenzeichen VII B 291/99
DRsp Nr. 2000/912
Klagerücknahme; Verfahrenseinstellung; Beschwerde
Hat das FG nach Rücknahme der Klage das Verfahren eingestellt, so können mit einer dagegen gerichteten Beschwerde nur solche Gründe mit Erfolg geltend gemacht werden, welche die Wirksamkeit oder den Bestand der Klagerücknahme betreffen. In einem derartigen Fall hat das FG der Beschwerde abzuhelfen und das Urteilsverfahrens fortzusetzen, um entweder in der Sache zu entscheiden oder auszusprechen, dass die Klage zurückgenommen ist.