BFH - Beschluß vom 07.01.2000
VII B 291/99
Normen:
FGO § 72 Abs. 2 S. 2, § 128 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 743

Klagerücknahme; Verfahrenseinstellung; Beschwerde

BFH, Beschluß vom 07.01.2000 - Aktenzeichen VII B 291/99

DRsp Nr. 2000/912

Klagerücknahme; Verfahrenseinstellung; Beschwerde

Hat das FG nach Rücknahme der Klage das Verfahren eingestellt, so können mit einer dagegen gerichteten Beschwerde nur solche Gründe mit Erfolg geltend gemacht werden, welche die Wirksamkeit oder den Bestand der Klagerücknahme betreffen. In einem derartigen Fall hat das FG der Beschwerde abzuhelfen und das Urteilsverfahrens fortzusetzen, um entweder in der Sache zu entscheiden oder auszusprechen, dass die Klage zurückgenommen ist.

Normenkette:

FGO § 72 Abs. 2 S. 2, § 128 Abs. 1 ;

Gründe: