I. Die Beteiligten streiten darüber, ob das Finanzgericht (FG) ein bei ihm anhängiges Verfahren zu Recht ausgesetzt hat.
Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) wurde vom Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) für das Streitjahr (1983) zur Einkommensteuer veranlagt. Der erstmalige Einkommensteuerbescheid erging im Jahr 1986; in den Jahren 1986, 1989, 1992, 1996 und 1997 erließ das FA verschiedene Änderungsbescheide, in denen es u.a. Bescheide über gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellungen auswertete. Sämtliche Bescheide standen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
Gegen die in den Jahren 1996 und 1997 ergangenen Änderungsbescheide legte der Kläger jeweils Einspruch ein. Zur Begründung machte er geltend, dass die Bescheide wegen des Ablaufs von Festsetzungsfristen rechtswidrig seien. Nach Zurückweisung der Einsprüche focht er die betreffenden Bescheide mit der Klage an.
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