FG Münster - Urteil vom 16.07.2019
5 K 2887/16
Normen:
AO § 191 Abs. 1; AO § 69;

Klageweise Anfechtung eines Haftungsbescheides; Haftung für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichterletzung; Ermessensentscheidung des Finanzamts

FG Münster, Urteil vom 16.07.2019 - Aktenzeichen 5 K 2887/16

DRsp Nr. 2019/12206

Klageweise Anfechtung eines Haftungsbescheides; Haftung für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichterletzung; Ermessensentscheidung des Finanzamts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AO § 191 Abs. 1; AO § 69;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides.