FG Düsseldorf - Beschluss vom 24.06.2003
13 V 6378/02 A (AO)
Normen:
AO §195 Satz 2 ; FVG § 17 Abs. 2 Satz 1 ;

Kleinstbetrieb; Auftragsprüfung; Großbetriebsprüfung; Konzernbetriebsprüfung; Zuständigkeit; Ermessensgrenze - Auftragsprüfung eines Kleinstbetriebes durch das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung

FG Düsseldorf, Beschluss vom 24.06.2003 - Aktenzeichen 13 V 6378/02 A (AO)

DRsp Nr. 2003/10329

Kleinstbetrieb; Auftragsprüfung; Großbetriebsprüfung; Konzernbetriebsprüfung; Zuständigkeit; Ermessensgrenze - Auftragsprüfung eines Kleinstbetriebes durch das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung

Die Auftragsprüfung eines Kleinstbetriebes durch das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung wird durch dessen sachlich-funktionelle Zuständigkeit nach dem FVG gedeckt. Die dem innerdienstlichen Auftrag zugrundeliegende Ermessensentscheidung des örtlich zuständigen FA ist nicht zu beanstanden, wenn sie mit Rücksicht auf das verfolgte Ziel der einheitlichen Rechtsanwendung bei mehreren verflochtenen Unternehmen sachlich vertretbar und zweckmäßig erscheint.

Normenkette:

AO §195 Satz 2 ; FVG § 17 Abs. 2 Satz 1 ;

Tatbestand:

Strittig ist im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung, ob die Beauftragung des Antragsgegners mit der Durchführung einer Betriebsprüfung bei der Antragstellerin rechtmäßig ist.