Klimaschutz: Die energetische Gebäudesanierung senkt den Verbrauch und wird steuerlich gefördert

Das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung sorgt mit ausgeweiteten Förderprogrammen dafür, dass möglichst viele Eigentümer bei Bedarf in die Modernisierung ihrer Wohnungen investieren und ihre Aufwendungen prozentual von der Steuerschuld abziehen können. Welche Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung gefördert werden, zeigt dieser Beitrag.

Welche Maßnahmen steuerlich gefördert werden

Gefördert werden die folgenden energetischen Maßnahmen an einem Gebäude oder einer Wohnung:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken
  • Erneuerung von Fenstern oder Außentüren und Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes
  • Erneuerung oder Einbau von Lüftungsanlagen
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung

Daneben kann auch die energetische Baubegleitung und Fachplanung steuerlich gefördert werden. Dafür muss diese von Energieberatern durchgeführt worden sein, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zum Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“ zugelassen sind. Dem gleichgestellt ist die Beauftragung von Energieeffizienz-Experten der Energieef fizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes (www.energie-effizienz-experten.de).

Wie hoch die steuerliche Förderung ausfällt