Die Beteiligten streiten um die Berücksichtigung von Verlusten aus einer Betriebsstätte in Belgien.
Die Klägerin, die als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) im Jahre 1995 gegründet wurde und als Großhändler für … tätig ist, hat ein abweichendes Wirtschaftsjahr vom 1. März bis zum 28. Februar. 60 % der Geschäftsanteile der Klägerin hielt die X GmbH, je 20 % der Geschäftsanteile hielten die Herren A und B.
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