I.
Die Beteiligten streiten in der Hauptsache darüber, ob der Antragsgegner befugt war, bei der Festsetzung der Körperschaftsteuer, des Solidaritätszuschlags, des Gewerbesteuermessbetrags und der Gewerbesteuer 2009 abzugsfähige Verluste gemäß § 8c Satz 1 KStG in der im Streitjahr geltenden Fassung zu kürzen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|