I.
Die Antragstellerin betreibt einen Verputz- und Stuckateurbetrieb. Alleinige Gesellschafterin der Antragstellerin ist deren Geschäftsführerin. Die Antragstellerin ermittelt ihren Gewinn nach § 8 Körperschaftsteuergesetz - KStG - i.V. mit § 5 Einkommensteuergesetz - EStG -. Die Bilanz zum 31. Dezember 1994 wurde im August 1996 erstellt, die Bilanz zum 31. Dezember 1995 im Juli 1997 und die Bilanz zum 31. Dezember 1996 im Januar 1998.
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