I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Société Anonyme (S.A.) mit Sitz und Geschäftsleitung in Luxemburg. Sie unterhielt u.a. im Jahr 1994 (Streitjahr) in Deutschland eine Zweigniederlassung. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) veranlagte die Klägerin entsprechend der von ihr eingereichten Steuererklärung als beschränkt steuerpflichtige Körperschaft mit ihrem durch die Zweigniederlassung erzielten Einkommen für das Streitjahr zur Körperschaftsteuer und setzte die Steuer auf 42 v.H. des zu versteuernden Einkommens --zuletzt von 39 866 444 DM-- fest.
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