Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Zwischen den Beteiligten ist die Steuerfreiheit von Einkünften der Antragstellerin nach § 8b KStG umstritten.
Der Gegenstand des Unternehmens der Antragstellerin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (nachfolgend kurz: GmbH), ist die Verwaltung eigenen Vermögens. Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer ist seit 2004 Herr A.
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