Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 26.04.2017 – 9 K 3847/15 K,F hinsichtlich der Bescheide über die Körperschaftsteuer für 2011 bis 2013 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Im Übrigen wird die Revision als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
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