FG Niedersachsen - Urteil vom 28.06.2016
10 K 285/15
Normen:
KStG § 8 Abs. 1; KStG § 27 Abs. 2; KStG § 28 Abs. 1 S. 3;
Fundstellen:
ZEV 2016, 632
ZEV 2016, 719

Körperschaftsteuerliche Erfassung einer dem Steuerpflichtigen zugewendeten Erbschaft als Betriebseinnahme

FG Niedersachsen, Urteil vom 28.06.2016 - Aktenzeichen 10 K 285/15

DRsp Nr. 2016/12773

Körperschaftsteuerliche Erfassung einer dem Steuerpflichtigen zugewendeten Erbschaft als Betriebseinnahme

Testamentarische Zuwendungen an eine Körperschaft unterliegen der Besteuerung nach dem KStG.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 1; KStG § 27 Abs. 2; KStG § 28 Abs. 1 S. 3;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob eine der Klägerin zugewendete Erbschaft als Betriebseinnahme zu erfassen ist.

Die Klägerin betreibt ein Seniorenpflegeheim und erzielt hieraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Im Streitjahr 2012 erhielt die Klägerin aufgrund einer testamentarischen Einsetzung als Alleinerbin von einem am 19.11.2012 verstorbenen Heimbewohner eine Erbschaft in Höhe von ... €. Das Testament enthielt die Auflage, dass das Geldvermögen ausschließlich zur Instandhaltung und Instandsetzung, zum Ausbau oder zur Modernisierung, zur Ausstattung oder zum Betrieb des Heimes einzusetzen ist. Ferner ordnete der Erblasser eine Testamentsvollstreckung an. Die Kosten der Testamentsvollstreckung betrugen ... €.