Der Körperschaftsteuerbescheid für 2007 in Gestalt des Änderungsbescheids vom 20.2.2015 wird mit der Maßgabe geändert, dass die Körperschaftsteuer unter Berücksichtigung eines um ... EUR geminderten Einkommens festgesetzt wird. Die Neuberechnung der Körperschaftsteuer wird dem Beklagten übertragen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Gewinn aus der Veräußerung von Faktorpräparaten (Blutgerinnungsfaktoren) zur Heimselbstbehandlung an unter Hämophilie leidenden Patienten dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Klägers oder seinem steuerbegünstigten Zweckbetrieb gemäß § 67 AO zuzuordnen ist.
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