I. Die Beteiligten streiten darüber, ob eine im Dezember 2001 (Streitjahr) geleistete Abschlagszahlung auf einen Liquidationserlös zu einer Minderung der Körperschaftsteuer führt.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine in Liquidation befindliche GmbH. Ihre Liquidation war im Juni 1997 mit Wirkung zum 1. Januar 1998 beschlossen worden. Für die Jahre 1998 und 1999 wurde die Klägerin nicht zur Körperschaftsteuer veranlagt, für das Jahr 2000 erließ der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) ihr gegenüber einen Körperschaftsteuerbescheid.
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