VO (EWG) Nr. 1719/2005 Anhang 3; KN-Code 32041900;
Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung
FG Hamburg, Urteil vom 20.02.2009 - Aktenzeichen 4 K 140/07
DRsp Nr. 2009/13314
Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung
Eine Zubereitung von Betacaroten, die überwiegend andere Substanzen enthält, genießt nicht Zollfreiheit nach der Liste P der von der WHO vergebenen Freinamen für pharmazeutische Stoffe.
Normenkette:
VO (EWG) Nr. 1719/2005 Anhang 3; KN-Code 32041900;
Tatbestand:
Streitig ist, ob für das von der Klägerin eingeführte Beta Carotene Zollfreiheit besteht.
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