Auf die Berufung der Klägerin wird das am 30.10.2015 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin über den zuerkannten Betrag hinaus weitere 14.194,30 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.07.2014 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung der Klägerin und die Berufung der Beklagten werden zurückgewiesen.
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