Die Beteiligten streiten um die Ausgleichsfähigkeit eines Verlustes nach § 15a Einkommensteuergesetz - EStG -.
Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG. Alleinige Kommanditistin mit einer eingezahlten Einlage von 1 Mio. DM war bis zum 28.09.1994 die "A"-bank GmbH & Co. KG; alleinige und nach dem Gesellschaftsvertrag nicht am Verlust der Klägerin beteiligte Komplementärin ist die "A"-leasing Beteiligungs-GmbH. Das vom Kalenderjahr abweichende Wirtschaftsjahr der Klägerin endet jeweils zum 30.September. Am 27.09.1993 erteilte die Kommanditistin der Klägerin folgende schriftliche Erklärung:
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