Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Kläger begehren von der beklagten Stadt die unentgeltliche Durchführung des Winterdienstes auf einem öffentlichen Feld- und Waldweg von dessen Einmündung in die Ortsstraße bis zur Zufahrt des klägerischen Anwesens.
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