Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
I.
Streitig ist, ob bei Landwirtsehegatten eine Mitunternehmerschaft vorliegt.
Die Kläger sind Ehegatten und bewirtschaften beide den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in B., F-Str. gemeinsam in Vollzeit. Die Klägerin arbeitet im Stall mit durchschnittlich 169 Mastochsen mit und erledigt die gesamte Büroarbeit. Betriebsausgaben aus der Bewirtschaftung des Forstes werden beim landwirtschaftlichen Betrieb zum Abzug gebracht. Im Forstbetrieb sind keine Maschinen und Geräte vorhanden. Der Kläger hilft gelegentlich im Forst der Klägerin mit.
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