I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine KG, schloss am 27. November 1996 mit der --am 17. Februar 1996 errichteten und am 6. August 1996 in das Handelsregister eingetragenen-- Beigeladenen, einer GmbH, einen "Organschaftsvertrag", mit dem sich die Beigeladene zur Abführung ihres gesamten Gewinns an die Klägerin verpflichtete. Nach dessen § 6 Abs. 1 war der Vertrag auf die Dauer von fünf Jahren abgeschlossen; er war vorher nur aus wichtigem Grund kündbar. Der Vertrag fand erstmals Anwendung auf das Wirtschaftsjahr, das mit der Eintragung der Beigeladenen beginnt (§ 6 Abs. 3 des Vertrags). Gemäß § 4 Abs. 1 des Vertrags garantierte die Klägerin für die Vertragsdauer den außenstehenden Gesellschaftern der Beigeladenen für jedes Geschäftsjahr, beginnend mit der "Dividende" für das Jahr 1996, eine "Dividende" in Höhe von 12% des übernommenen Geschäftsanteils. Das Wirtschaftsjahr der Beigeladenen stimmte mit dem Kalenderjahr überein.
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