Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Erlass von Vermögensteuer(VSt)-Bescheiden eine strafbefreiende Erklärung nach dem Gesetz über die strafbefreiende Erklärung (Strafbefreiungserklärungsgesetz - StraBEG) entgegensteht.
Die Kläger sind Rentner. Sie erzielten in den Streitjahren Alterseinkünfte und in geringem Umfang Kapitalerträge und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Sie besaßen drei Immobilien, die vermietet bzw. selbst genutzt waren.
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