1. Eine Entscheidung des Einzelrichters ist zulässig, wenn die Beteiligten ihr Einverständnis dazu erklärt haben.2. Die Einverständniserklärung ist eine Prozesshandlung, die dem Gericht gegenüber unmissverständlich abzugeben ist.3. Die Einverständniserklärung kann nicht wegen Irrtums angefochten werden. Die Frage, ob die Einverständniserklärung der Beteiligten als Prozesserklärung unwiderruflich ist oder widerrufen werden kann, wenn sich bei objektiver Betrachtung die Prozesslage nachträglich wesentlich geändert hat, kann offen bleiben.