Die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 6. bis 9. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 21. Juli 2016 - 5 TaBV 54/15 - werden zurückgewiesen.
Von Rechts wegen!
A. Die Beteiligten streiten über die Zulässigkeit der Errichtung eines Konzernbetriebsrats.
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